Bis zum Jahr 2013 gab es in der 1650 Einwohner-Gemeinde Berndorf bei Salzburg nur vereinzelt Betreuungsbedarf für Kinder unter 3 Jahren. Dieser konnte in Krabbelgruppen oder bei Tagesmütter in Nachbargemeinden gedeckt werden. Dabei wurde registriert, dass die Gemeinde für die Betreuung eines unter 3-jährigen Kindes bei einer Betreuungsdauer von 31 – 40 Stunden / Woche im Monat € 328,-- dazu zahlen muss. Ebenfalls, auf Basis des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes ist das Land in diesem Fall verpflichtet € 518,-- / Monat dazuzuzahlen, das sind in Summe € 846,-- / Monat.
Die Diskrepanz, dass jene Eltern, welche ihre unter 3-jährigen Kinder familienintern betreuen im Vergleich dazu keine öffentlichen Zuschüsse bekommen, wurde evident.
Basierend auf einer Idee von Bgm. Guggenberger, dass jene Eltern, welche das zwei- bzw. dreijährige Kinderbetreuungsgeld beziehen und ihre unter 3-jährigen Kinder familienintern betreuen, zumindest so viel bekommen sollten, wie ein Alleinstehender als Mindestsicherung erhält - 2012 waren dies € 773,--/Monat - bildete die Basis für das „Berndorfer Modell“ zur Unterstützung der familieninternen Kleinkindbetreuung.
Die gegebenenfalls erforderliche Aufzahlung zum Kinderbetreuungsgeld (2-jährige Variante € 624,-- + € 150,-- / Monat und 3-jährige Variante € 434,-- + € 336,-- / Monat) sollte jeweils zu einem Drittel von Gemeinde, Land und Bund übernommen werden.
So das Grundprinzip des „Berndorfer Modells“!