Ab 1.7.2024 haben junge Erwachsene in Österreich anlässlich ihres 18. Geburtstags Anspruch auf ein kostenloses KlimaTicket Ö 18.
Anspruchsberechtigt sind alle, die ab 1.1.2024 ihren 18. Geburtstag feierten bzw. feiern und über einen Wohnsitz in Österreich verfügen. Die Anspruchsberechtigten haben ab ihrem Geburtstag drei Jahre Zeit, um ihr KlimaTicket Ö 18 einmalig einzulösen. Der Gültigkeitsbeginn des KlimaTicket Ö 18 kann somit frühestens der Tag des 18. Geburtstags und spätestens der Tag vor dem 21. Geburtstag sein. Es gilt die maximale Vorverkaufsfrist von einem Monat für die Ausstellung.
Die Ausstellung des KlimaTicket Ö 18 erfolgt nicht automatisch und ist ausschließlich bei den Vertriebs- und Servicestellen des KlimaTicket Ö möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass das KlimaTicket Ö 18 bei den Wiener Linien vorerst nicht erhältlich ist.
Die Ausstellung des KlimaTicket Ö 18 ist nur durch die Anspruchsberechtigten persönlich möglich. Folgende Dokumente sind für die Ausstellung erforderlich und müssen bei den Vertriebs- und Servicestellen vorgelegt werden:
- Amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass, Personalausweis, E-Card etc.
- Aktuelle Meldebestätigung über einen Wohnsitz in Österreich (nicht älter als sechs Monate)
- Foto
ACHTUNG:
Ohne amtlichen Lichtbildausweis und Meldebestätigung erfolgt keine Bearbeitung.
Für bestehende Zeitkarten (z.B. Schüler:innen und Lehrlingsfreifahrten) gelten die jeweiligen Kündigungsregelungen der ausgebenden Stellen. Im Zusammenhang mit dem KlimaTicket Ö 18 ändern sich diese nicht und es gibt kein außerordentliches Kündigungsrecht bei Ausstellung eines KlimaTicket Ö 18.
Aufgrund der langen Einlösefrist des kostenlosen KlimaTicket Ö 18 von drei Jahren, ist es sinnvoll, bestehende Zeitkarten bis zu deren Gültigkeitsende zu nutzen und das KlimaTicket Ö 18 danach einzulösen.