Familienförderung der Gemeinde Berndorf

1. Allgemeines:
Die Gewährung der Familienförderung erfolgt nur auf Antrag für jedes Kind des Antragstellers, soweit die nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden. Für die Antragstellung ist das von der Gemeinde aufgelegte Formblatt, welches als Formular auf unserer Homepage zum download freigegeben wird, zu verwenden.

2. Bezugsberechtigung:
Bezugsberechtigt bzw. zur Antragstellung befugt ist jeder Elternteil (Erziehungsberechtigte) mit österreichischer Staatsbürgerschaft, mit dem das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt (physische Anwesenheit des Kindes) und der den Hauptwohnsitz zur Zeit der Geburt in Berndorf b. Sbg. hat. Für Antragsteller mit anderen Staatsbürgerschaften wird die Förderung, bei Erfüllung der übrigen Vorraussetzungen, nur dann gewährt, wenn die/der Betreffende seit mindestens einem Jahr in Berndorf b. Sbg. wohnhaft ist.

3. Antragsfrist:
Der Antrag auf Gewährung der Familienförderung kann bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes beim Gemeindeamt eingebracht werden.

4. Förderungshöhe und Auszahlung:
Die Familienförderung beträgt ab 1.1.2008: für das erste Kind € 120,-- für das zweite Kind € 150,-- für jedes weiter Kind € 200,-- und wird in Form von Gutscheinen mit Wertaufdruck ausgezahlt.

5. Einlösung der Gutscheine:
Die Einlösung der Gutscheine hat innerhalb von 3 Monaten nach deren Ausgabe zu erfolgen und kann bei allen Firmen, die in Berndorf ihren Firmensitz haben und sich zur Einlösung der Gutscheine schriftlich bereiterklärt haben, vorgenommen werden.

6. Inkrafttreten der Richtlinien:
Die von der Gemeindevertretung Berndorf bei ihrer Sitzung vom 6. August 1993 beschlossenen Richtlinien treten rückwirkend mit 1. Jänner 1993 in Kraft. Änderung mit Wirkung 01.01.1997. Letzte Änderung am 1.1.2008.

Zuständig

Formulare

  • Antrag auf Familienförderung (32 KB)
    Hinweis
    Hinweis

    Bei Geburt eines Kindes haben die Eltern die Möglichkeit eine Familienförderung der Gemeinde zu beantragen. Diese erfolgt in Form von Gutscheinen die nur bei Berndorfer Firmen eingelöst werden können.