Die Salzburger Landesregierung gewährt für 2023/2024 wieder einen Heizkostenzuschuss. Antragstellung von 02.01.2024 bis 30.09.2024 möglich.
Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ausschließlich über E-Government möglich. Eine Antragstellung ist in Papierform beim Land Salzburg nicht möglich.
Richtlinien für die Gewährung des Heizkostenzuschusses 2024
Es gibt neue Einkommendsgrenzen:
Den Zuschuss bekommen jene Personen, deren Nettoeinkommen je Haushalt folgende Richtsätze pro Monat nicht überschreiten:
Alleinstehende Personen: € 1.392,00
Ehepaare/Lebensgemeinschaften
Die Einkommensgrenze erhöht sich: € 1.820,00
Für jedes Kind im Haushalt, für das
Familienbeihilfe bezogen wird: € 385,00
Für jedes Kind im Haushalt ohne
Familienbeihilfebezug um € 621,00
Für jede weitere erwachsene Person
im Haushalt um: € 621,00
Mitzubringen sind: ein Nachweis über die Heizkosten (mind. € 600,-- im Jahr) sowie der Einkommensnachweis (Lohn-/Gehaltszettel, Pensionsnachweis (Bankbeleg), Nachweis über Arbeitslosengeldbezug bzw. bei selbstständiger Erwerbstätigkeit – Einkommenssteuerbescheid des abgelaufenen Jahres).
Bitte nicht vergessen: Für die Antragstellung wird Ihr IBAN und BIC (bisher Kontonummer) benötigt!
Lehrlingsentschädigungen sowie Studienbeihilfen und Stipendien zählen seit 2016 zum Haushaltseinkommen!)