Heizkostenzuschuss - Heizscheck 2023/2024

Veröffentlichungsdatum18.12.2023Lesedauer1 Minute
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Die Salzburger Landesregierung gewährt für 2023/2024 wieder einen Heizkostenzuschuss. Antragstellung von 02.01.2024 bis 30.09.2024 möglich.


Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ausschließlich über E-Government möglich. Eine Antragstellung ist in Papierform beim Land Salzburg nicht möglich. 

Richtlinien für die Gewährung des Heizkostenzuschusses 2024


Es gibt neue Einkommendsgrenzen:
Den Zuschuss bekommen jene Personen, deren Nettoeinkommen je Haushalt folgende Richtsätze pro Monat nicht überschreiten: 

Alleinstehende Personen:                      € 1.392,00    

Ehepaare/Lebensgemeinschaften      
Die Einkommensgrenze erhöht sich:   €  1.820,00

Für jedes Kind im Haushalt, für das
Familienbeihilfe bezogen wird:             €    385,00


Für jedes Kind im Haushalt ohne 
 Familienbeihilfebezug um                    €    621,00


Für jede weitere erwachsene Person 
 im Haushalt um:                                    €    621,00


Mitzubringen sind: ein Nachweis über die Heizkosten (mind. € 600,-- im Jahr) sowie der Einkommensnachweis (Lohn-/Gehaltszettel, Pensionsnachweis (Bankbeleg), Nachweis über Arbeitslosengeldbezug bzw. bei selbstständiger Erwerbstätigkeit – Einkommenssteuerbescheid des abgelaufenen Jahres). 
Bitte nicht vergessen: Für die Antragstellung wird Ihr IBAN und BIC (bisher Kontonummer) benötigt!

Lehrlingsentschädigungen sowie Studienbeihilfen und Stipendien zählen seit 2016 zum Haushaltseinkommen!)