Durch das Einwegpfand wird hochwertiges Recycling von Getränkeverpackungen und somit Kreislaufwirtschaft ermöglicht.
- Gesammelte Flaschen und Dosen werden im geschlossenen Wertstoffkreislauf geführt.
- Aus den Verpackungen können wieder neue PET-Flaschen und Aluminiumdosen entstehen.
- Das achtlose Wegwerfen von Verpackungen in der Natur (Littering) wird vermieden.
- Das Sammelziel lautet: bis 2027 90 % aller PET-Flaschen und Dosen im Kreislauf zu führen.
Welche Produkte sind bepfandet?
Ab 1.1.2025 werden alle PET-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet.
In welchem Zustand müssen die Gebinde bei der Rückgabe sein?
Die Verpackungen müssen leer, unzerdrückt, mit vorhandenem Etikett (lesbarer EAN-Code + Pfandlogo) sein.
Wer muss Einwegpfand-Verpackungen zurücknehmen?
Einwegpfand-Verpackungen müssen an allen Verkaufsstellen, die an Letztverbraucher verkaufen, zurückgenommen werden. Es gibt aber Ausnahmefälle (siehe www.recycling-pfand.at).
Wie erfolgt die Rücknahme?
Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt.
- Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur jene Getränkeverpackungen zurückzunehmen, die Packstoff, Füllvolumen und üblicher Menge pro Kaufakt entsprechen.
- Rücknahmestellen mit Automaten müssen alle Gebinde zurücknehmen. Hier gibt es keine Einschränkung in Packstoff, Füllvolumen und zurückgenommener Menge.
Welche Auswirkungen hat das Pfandystem auf den Gelben Sack/die Gelbe Tonne?
Bepfandete Kunststoffflaschen und Metalldosen gehören ab 1.1.2025 nicht mehr in den Gelben Sack/Gelbe Tonne. Alle anderen Kunststoff- und Metallverpackungen werden wie gehabt im Gelben Sack oder der Gelben Tonne gesammelt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.recycling-pfand.at oder erhalten Sie von der Umwelt- und Abfallberatung des Regionalverbandes Salzburger Seenland unter umwelt@rvss.at.