Pfandsystem ab 1. Jänner 2025

Veröffentlichungsdatum11.12.2024Lesedauer1 Minute
Pfandkreislauf

Durch das Einwegpfand wird hochwertiges Recycling von Getränkeverpackungen und somit Kreislaufwirtschaft ermöglicht. 

  • Gesammelte Flaschen und Dosen werden im geschlossenen Wertstoffkreislauf geführt. 
  • Aus den Verpackungen können wieder neue PET-Flaschen und Aluminiumdosen entstehen. 
  • Das achtlose Wegwerfen von Verpackungen in der Natur (Littering) wird vermieden. 
  • Das Sammelziel lautet: bis 2027 90 % aller PET-Flaschen und Dosen im Kreislauf zu führen.

 

Welche Produkte sind bepfandet? 

Ab 1.1.2025 werden alle PET-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet. 

 

In welchem Zustand müssen die Gebinde bei der Rückgabe sein? 

Die Verpackungen müssen leer, unzerdrückt, mit vorhandenem Etikett (lesbarer EAN-Code + Pfandlogo) sein.

 

Wer muss Einwegpfand-Verpackungen zurücknehmen? 

Einwegpfand-Verpackungen müssen an allen Verkaufsstellen, die an Letztverbraucher verkaufen, zurückgenommen werden. Es gibt aber Ausnahmefälle (siehe www.recycling-pfand.at).

 

Wie erfolgt die Rücknahme? 

Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt. 

  • Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur jene Getränkeverpackungen zurückzunehmen, die Packstoff, Füllvolumen und üblicher Menge pro Kaufakt entsprechen. 
  • Rücknahmestellen mit Automaten müssen alle Gebinde zurücknehmen. Hier gibt es keine Einschränkung in Packstoff, Füllvolumen und zurückgenommener Menge.

 

Welche Auswirkungen hat das Pfandystem auf den Gelben Sack/die Gelbe Tonne?

Bepfandete Kunststoffflaschen und Metalldosen gehören ab 1.1.2025 nicht mehr in den Gelben Sack/Gelbe Tonne. Alle anderen Kunststoff- und Metallverpackungen werden wie gehabt im Gelben Sack oder der Gelben Tonne gesammelt.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.recycling-pfand.at oder erhalten Sie von der Umwelt- und Abfallberatung des Regionalverbandes Salzburger Seenland unter umwelt@rvss.at.