Auch in diesem Jahr gibt es wieder die Aktion des Landes Salzburg zur Gewährung von Heizkostenzuschüssen – egal mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt einmalig € 250,--.
Den Zuschuss bekommen jene Personen, deren Nettoeinkommen je Haushalt bestimmte Richtsätze pro Monat nicht überschreiten:
Alleinlebende/AlleinerzieherInnen € 1.424,-
Ehepaare, eingetr. Partnerschaften € 1.862,-
Die Einkommensgrenze erhöht sich
für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um € 394,-
für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um € 635,-
für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um € 635,-
Anträge können selbstständig online oder beim Gemeindeamt Berndorf ab 01.01.2026 werden.
Bitte beantragen Sie den Heizkostenzuschuss rechtzeitig, sollten die vom Land Salzburg zur Verfügung gestellten € 2,35 Mio. ausgeschöpft sein, erfolgen keine weiteren Förderungen mehr.
Mitzubringen sind: ein Nachweis über die Heizkosten sowie der Einkommensnachweis (Lohn-/Gehaltszettel, Pensionsnachweis (Bankbeleg), Nachweis über Arbeitslosengeldbezug bzw. bei selbstständiger Erwerbstätigkeit – Einkommenssteuerbescheid des abgelaufenen Jahres).
Zur Information:
Lehrlingsentschädigungen sowie Studienbeihilfen und Stipendien zählen ab 2016 zum Haushaltseinkommen!
Bitte nicht vergessen:
Für die Antragstellung wird Ihr IBAN benötigt!