Gebührenbremse

Veröffentlichungsdatum07.08.2024Lesedauer1 Minute
Gebührenbremse

Aufgrund des Bundesgesetzes über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse gewährt der Bund den Ländern einen einmaligen Zweckzuschuss zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen für die Bereiche Wasserversorgung, Beseitigung von Abwasser und für die Abfallentsorgung im Jahr 2024. Der einmalige Zuschuss, welcher auf die Gemeinde Berndorf bei Salzburg entfällt, beträgt: € 28.916,--

 

Die Gemeindevertretung hat daher am 10.07.2024 beschlossen, dass die Gebührenreduktion im Bereich der Abfallwirtschaft erfolgen soll, damit dieser einmalige Zuschuss bestmöglich allen Haushalten zugutekommt.

 

Allfällige Kosten für die Abwicklung der Gebührenbremse übernimmt die Gemeinde, sodass Ihnen der für Ihren Haushalt anteilige Zuschuss in voller Höhe bleibt. Die „Gebührenbremse“ wurde im Zuge der Vorschreibung des 3. Quartals 2024 in Abzug gebracht.