Die Salzburger Landesregierung bewirkte mit der sogenannten „Abgabenverfahrensnovelle“ (LGBl.Nr.77/2024) einige rechtliche Änderungen, wie die Salzburger Gemeinden ab 01. Juli 2025 ihre Abgaben und Gebühren vorzuschreiben haben. Je nach rechtlichem Ursprung der Abgabe/Steuer/Gebühr ist ein anderer rechtsformeller Weg der Rechnungslegung an Sie nun verpflichtend.
Was ändert sich daher im Wesentlichen für Sie?
Die gewohnte Vierteljahresvorschreibung der Hausbesitzerabgaben (Abfall, Wasser, Kanal, Grundsteuer usw.) wird nun auf zwei Vorschreibungen gesplittet, da die Abgaben jeweils unterschiedliche Rechtsquellen haben:
▪ Abgaben mit Bescheid: Für bestimmte Abgabenarten, wie z. B. die Abfall-wirtschaftsgebühr, die Endabrechnung der Kanalbenützungsgebühr oder die Hundesteuer, erhalten Sie künftig einen rechtsverbindlichen Bescheid
▪ Abgaben mit Rechnung: Andere Abgaben, wie etwa bereits bescheidmäßig festgesetzte Beträge (z. B. Grundsteuer), Akontozahlungen (z. B. für die Kanalgebühr) oder privat-rechtliche Entgelte (z. B. Kinderbe-treuungsbeiträge), werden mittels Rechnung vorgeschrieben.
Auf Grund dieser Trennung kann es möglich sein, dass Sie zukünftig zwei Zahlungen tätigen müssen.
Wichtig für alle, die bisher mit dem Zahlschein bei der Bank oder beim Bankautomaten die Überweisung durchführten:
Zukünftig wird auf dem Bescheid/der Rechnung KEIN Zahlschein mehr angedruckt, die Zahlung bitte mit Blanko-Zahlscheinen der Bankinstitute, mit angedrucktem QR-Code, mit Abbuchungsauftrag oder mit Onlineüberweisung erledigen.
UNSER TIPP: Nutzen Sie den Abbuchungsauftrag (SEPA Mandat) der Gemeinde (siehe Homepage der Gemeinde Berndorf unter „Formulare-Buchhaltung-Gemeindegebühren Abbuchungsauftrag“ das Formular ausfüllen und übermitteln oder direkt am Gemeindeamt ausfüllen). So vermeiden Sie Zahlungsverzögerungen oder Fristversäum-nisse. Wir buchen alle fälligen Abgaben zuverlässig und pünktlich von Ihrem Konto ab. Die entsprechenden Vorschreibungen (Bescheide und Rechnungen) erhalten Sie weiterhin zur Information per Post oder auf Wunsch elektronisch. Falls Sie eine elektronische Übermittlung der Vorschreibungen wünschen, bitten wir um Übermittlung des ausgefüllten Formulares siehe Homepage der Gemeinde Berndorf unter „Formulare-Buchhaltung-Elektronische Zustellung“ oder direkt am Gemeindeamt das Formular ausfüllen.
Formular: Abbuchungsauftrag für Gemeindeabgaben
Formular: Elektronische Zustellung